erstellt
17.04.11, 12:52h, aktualisiert 17.04.11, 13:11h
Halle (Saale)/MZ. Das deutsche Recht
sieht weder für Ehegatten noch für Kinder eine gesetzliche Vertretungsvollmacht
vor. Das bedeutet, dass im Zweifelsfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren
eingeleitet werden muss, in dem eine Person bestimmt wird, die die
Angelegenheiten von Menschen regelt, die selbst dazu nicht in der Lage sind.
Deshalb ist es wichtig, in gesundem Zustand eine Betreuungsverfügung oder
Vorsorgevollmacht zu verfassen. Damit kann die Anordnung einer Betreuung durch
ein Gericht vermieden und eine Vertrauensperson in die Lage versetzt werden,
für den Hilfebedürftigen zu handeln. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer nach
einem schweren Unfall oder bei einer plötzlichen Erkrankung für den Betroffenen
handelt.
Für Vorsorgevollmachten gibt es keine gesetzlichen
Formvorschriften. Eine privatschriftliche Vollmacht sollte neben dem
Vollmachtstext die Namen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten enthalten.
"Zum Abfassen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung
sollte man dringend die Beratung in einem Betreuungsverein nutzen", sagt
Eik Schieferdecker vom Betreuungsverein Merseburg. Auch Notare helfen beim
Abfassen der Verfügung und beurkunden den Text.
In einer Vorsorgevollmacht sollten zwei Lebensbereiche
abgedeckt werden. Die Vermögenssorge erlaubt dem Bevollmächtigten, Rechtsgeschäfte
zum Beispiel mit Behörden und Banken vorzunehmen oder die Mietwohnung zu
kündigen. Die Personensorge gestattet dem Bevollmächtigten, Auskünfte beim Arzt
einzuholen und Behandlungen abzusprechen.
Sinnvoll ist es, mehrere Personen zu bevollmächtigen, die
den Betroffenen gemeinsam vertreten müssen. So kann keiner von ihnen die
Vollmacht für seine Zwecke missbrauchen. Es sollten absolut vertrauenswürdige
Personen sein, die diese Aufgabe übernehmen, raten Notare. Es können aber auch
einzelne Aufgaben wie die Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten auf
einzelne Personen übertragen werden - dann benötigt allerdings jeder
Bevollmächtigte eine eigene Vollmachtsurkunde.
Am besten aufgehoben ist das Dokument zu Hause. Es empfiehlt
sich, die Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
registrieren zu lassen. KME