Finanzen

Wer holt Geld ab?

erstellt 17.04.11, 12:52h, aktualisiert 17.04.11, 13:11h

Halle (Saale)/MZ. Das deutsche Recht sieht weder für Ehegatten noch für Kinder eine gesetzliche Vertretungsvollmacht vor. Das bedeutet, dass im Zweifelsfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss, in dem eine Person bestimmt wird, die die Angelegenheiten von Menschen regelt, die selbst dazu nicht in der Lage sind. Deshalb ist es wichtig, in gesundem Zustand eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zu verfassen. Damit kann die Anordnung einer Betreuung durch ein Gericht vermieden und eine Vertrauensperson in die Lage versetzt werden, für den Hilfebedürftigen zu handeln. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer nach einem schweren Unfall oder bei einer plötzlichen Erkrankung für den Betroffenen handelt.

Für Vorsorgevollmachten gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Eine privatschriftliche Vollmacht sollte neben dem Vollmachtstext die Namen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten enthalten. "Zum Abfassen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung sollte man dringend die Beratung in einem Betreuungsverein nutzen", sagt Eik Schieferdecker vom Betreuungsverein Merseburg. Auch Notare helfen beim Abfassen der Verfügung und beurkunden den Text.

In einer Vorsorgevollmacht sollten zwei Lebensbereiche abgedeckt werden. Die Vermögenssorge erlaubt dem Bevollmächtigten, Rechtsgeschäfte zum Beispiel mit Behörden und Banken vorzunehmen oder die Mietwohnung zu kündigen. Die Personensorge gestattet dem Bevollmächtigten, Auskünfte beim Arzt einzuholen und Behandlungen abzusprechen.

Sinnvoll ist es, mehrere Personen zu bevollmächtigen, die den Betroffenen gemeinsam vertreten müssen. So kann keiner von ihnen die Vollmacht für seine Zwecke missbrauchen. Es sollten absolut vertrauenswürdige Personen sein, die diese Aufgabe übernehmen, raten Notare. Es können aber auch einzelne Aufgaben wie die Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten auf einzelne Personen übertragen werden - dann benötigt allerdings jeder Bevollmächtigte eine eigene Vollmachtsurkunde.

Am besten aufgehoben ist das Dokument zu Hause. Es empfiehlt sich, die Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. KME