Die Einrichtung einer Betreuung kann von jedem Bürger beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) angeregt werden.
Für den zügigen Ablauf von der Beantragung bis zum Beschluss durch den Betreuungsrichter, sind vorliegende Informationen hilfreich.
Bitte verwenden Sie bei der Anregung das folgende Formular. Dies soll den Ablauf bis zur Betreuungseinrichtung unterstützen.
Betreuungsanregung.pdf
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