Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige volljährige Bürger ehrenamtliche/r Betreuer/in werden.
Ehrenamtliche Betreuer sind Personen, die sich unentgeltlich für ihren Betreuten engagieren und Verantwortung in den zugewiesenen Aufgaben übernehmen. Die als Betreuer vorgesehene Person muss geeignet sein, die Interessen und Angelegenheiten zum Wohl des Betroffenen regeln zu können.
Welche Interessen und Angelegenheiten sind für den Betreuten zu regeln?
Die zu erledigenden Aufgaben sind sehr vielfältig und abhängig vom individuellen Einzelfall.
Folgend werden die grundlegenden Tätigkeiten eines rechtlichen Betreuers genannt:
- Regelung schriftlicher Angelegenheiten des Betreuten
- Wahrnehmung von Behördenangelegenheiten
- Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge
- Klärung von Wohnungs- und/oder Heimangelegenheiten
- Wahrnehmung vermögensrechtlicher und finanzieller Angelegenheiten
Wichtig ist der regelmäßige persönliche Kontakt um den Wünschen und Vorstellungen der betreuten Person Rechnung zu tragen!
Wer entscheidet über die Bestellung zum ehrenamtlichen Betreuer?
Vorrangig werden zumeist Familienangehörige oder Personen aus dem Umfeld des Betroffenen als Betreuer bestellt. Sie können vom Betroffenen selbst benannt oder im Vorfeld durch eine schriftliche Betreuungsverfügung festgelegt werden.
Gibt es keine Angehörigen, die in Frage kommen, wird ein fremder ehrenamtlicher Betreuer oder erforderlichenfalls ein Berufsbetreuer bestellt.
Das Betreuungsgericht prüft und entscheidet über die Eignung des ausgewählten Betreuers.
Beratung und Unterstützung!
Wenn Sie Interesse an der Arbeit als ehrenamtliche/r Betreuer/in haben, dann wenden Sie sich an unseren Betreuungsverein oder an die Betreuungsbehörde des Landkreises Wittenberg.
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